Peenehagen

und erneuerbare Energien

Gemeindevertretersitzung Peenehagen am 01.03.2022 Teil 1 PV Anlage Levenstorf

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Bei meiner ersten Teilnahme an einer Gemeindevertretersitzung in Peenehagen, war ich optimistisch. Mit meinem Gegenentwurf und jeder Menge Fragen zu dem Vorentwurf, dachte ich mich gut gewappnet, um mich als Anwohner in den Planungsprozess konstruktiv einzubringen.

Doch musste ich leider feststellen, dass dem nicht so ist. Meine Erkenntnisse nach der Sitzung: Die Bürgerfragestunde soll keine Stunde dauern und das bei den und es war auch nicht erwünscht, Fragen auszudiskutieren, sondern es wurde mir nach einiger Zeit das Rederecht verweigert. Da stellt sich mir die Frage wie so ein demokratischer Meinungsfindungsprozess stattfinden kann. Es gab vorher zu dem Thema keine Einwohnerversammlung, Bauausschusssitzungen finden in Peenehagen, im Gegensatz zu anderen Gemeinden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es bleiben also nur die Gemeindevertretersitzungen, um mit allen Gemeindevertretern zu dem Thema zu diskutieren um sich in das Planaufstellungsverfahren einzubringen.

Baugesetzbuch *) (BauGB)
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

… (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen….

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1.html

Baugesetzbuch *) (BauGB)
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1.html

Baugesetzbuch *) (BauGB)
§ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit


(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html

Zu meinem Gegenentwurf hieß es von seiten der Bürgermeisterin, dass dieser so nicht möglich sei, da die Planfläche Privateigentum von Herrn Raabe ist und es dem Investor auch wirtschaftlich nicht zuzumuten sei, solche Verluste an Stellfläche für Solarmodule durch Gestaltungsauflagen hinzunehmen. Auch andere Gemeindevertreter äußerten sich dahingehend. Mit Stefan Garmshausen hat sich leider nur ein Gemeindevertreter dafür starkt gemacht, dass sich die Gemeindevertretung mehr für die Interessen der Anwohner, als für die von Großgrundbesitzern und Investoren stark machen soll.

Nachdem mir während der Bürgersprechstunde zwei Redebeiträge gewährt wurden, wurde die Diskussion seitens der Bürgermeisterin abgebrochen mit der Begründung, mir wäre genug Redezeit gewährt worden und es wären noch genug andere Punkte auf der Tagesordnung zu klären, so dass keine Zeit mehr sei.

Meine erste Erfahrung zu meinem Versuch mich konstruktiv in den Planprozeß einzubringen und meine demokratischen Mitgestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, verlief also ernüchternd.

Hier noch der Sachverhalt zu dem unverändert beschlossenen Beschlussvorschlag:

Sachverhalt:

Die Frankfurt Energy Holding GmbH stellte mit Schreiben 26.02.2021 den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Am 12.10.2021 fasste die Gemeinde einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss. Das Bauleitplanverfahren wurde somit eingeleitet. Ein erster Vorentwurf für den B-Plan Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf“ wurde erarbeitet. Es sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB hergestellt. Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.

Heute vorgelegt wird der Vorentwurf des VB-Plan Nr. 3. Mit diesem Vorentwurf werden die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung unterrichtet.

Sachverhalt zu dem Beschlussvorschlag zur Billigung des Vorentwurfs

Hier finden sich weitere Informationen:

Die offiziellen Informationen zu den Gemeindevertretersitzungen sind für viele Einwohner leider nicht ganz so einfach zu finden, da man sich durch jede Menge Links klicken muss. Deshalb hier für jeden hoffentlich gut nachvollziehbar, die Informationen und wie man zu ihnen gelangt.

Die Tagesordnung findet sich auf der offiziellen Seite vom Amt Seenlandschaft Waren unter: „Verwaltung und Politik“ -> „Gremien/Sitzungskalender“-> Link im Text „Hier gelangen Sie zum monatlichen Sitzungskalender“-> „Sitzungen“-> „Kalender“-> Monat und Jahr auswählen und in der Terminliste „Sitzung der Geimdevertretung Peenehagen“

Dort findet sich dann zu der Sitzung vom 01.03.2022

https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to010?SILFDNR=3243&refresh=false

Die Beschlussvorlage findet sich, wenn man in der Tagesordnung unter Ö 5 rechts auf 30/2022/06 klickt

https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=8769&refresh=false&TOLFDNR=57197

Oben rechts unter Dokumente und Anlagen finden sich die zum Beschlussvorschlag gehörenden Unterlagen.

Auf der Seite mit der Tagesordnung findet sich einige Zeit nach der Sitzung rechts oben unter Dokumente auch die Niederschrift mit dem offiziellen Protokoll und den gefassten Beschlüssen. Es lohnt sich also, hier ein bis zwei Wochen nach der Sitzung nachzusehen, was beschlossen und eventuell geändert wurde.

https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc226750.pdf

Da dies eine private Website ist, behalte ich mir vor, Kommentare mit verletzendem und beleidigendem Inhalt oder die unter Synonym geschrieben wurden, zu löschen. Da diese Seite hauptsächlich der Information und dem Dialog der Einwohner der Gemeinde Peenehagen untereinander dienen soll, ist es wünschenswert, dass Kommentare nur mit Klarnahmen und Angabe des Ortsteils abgegeben werden. Dies erleichtert es mir nicht konstruktive Kommentare, von nicht gemeindeansässigen Verfassern, auszusortieren. Ja, das ist eine Art von Zensur, aber Jedem dem das nicht passt, stehen die Weiten des Internets offen, um eine eigene Website zu veröffentlichen;-)

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