Den Vorentwurf sollte sich jeder Interessierte durchlesen. Eine der aus meiner Sicht wichtigsten Feststellungen darin ist:
… Um bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität in Deutschland sicherzustellen,
müssen in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte bis spätestens zum 31.12.2032
mindestens 2,1 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt
werden. Dies sind ca. 11.541 ha bei einer Größe der Planungsregion von 549.559 ha zum
31.12.2020 entsprechend der Anlage zu § 3 Absatz 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz.
Dieser Flächenbeitrag kann entsprechend dem Windenergieflächenbedarfsgesetz auf zwei
verschiedene Weisen erreicht werden:
- durch einen spätestens ab dem Jahr 2028 ohne raumordnungsrechtliche Steuerung
ablaufenden Zubau von Windenergieanlagen im bauplanungsrechtlichen
Außenbereich (Privilegierung von Windenergieanlagen) oder- durch eine über einen Raumordnungsplan gesteuerte Entwicklung, bei der die Flächen
für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung überörtlicher und örtlicher
Gesichtspunkte überwiegend vorab ausgewählt und planerisch gesichert werden.Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte verfolgt das Ziel, den
Teilfortschreibung im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ Vorentwurf 2023
letztgenannten Weg der raumordnungsrechtlich gesteuerten und damit geordneten
Entwicklung zu gehen. Darüber hinaus soll auch eine Inanspruchnahme der Landschaft durch
die Windenergienutzung über das zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele notwendige
Maß hinaus vermieden werden …




Hier finden sich weitere Informationen:
Die offiziellen Informationen finden sich auf der Seite des Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte unter -> Aktuelles -> Meldungen
In der Meldung vom 28.11.2023 mit dem Titel:
Unten bei der Meldung findet sich der Vorentwurf als PDF
https://www.region-seenplatte.de/media/custom/3148_616_1.PDF?1701332800
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