Grundsätzlich finde ich Photovoltaik sinnvoll, deshalb wollte ich nicht wie die meisten Anwohner in meinem Fall, einfach nur sagen: „Nee, sowas will ich nicht direkt bei meinem Haus“ Auch erschien es mir wenig aussichtsreich, dass ich alleine überhaupt so eine Anlage verhindern könnte. Deshalb habe ich mich eingehend informiert wie der Ablauf bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes und speziell des vorhabenbezogenen ist. Auch welche Gestaltungs- und Mitbestimmungmöglichkeiten die Gemeinde dabei hat.
Anhand dieser Informationen habe ich mit großem Zeitaufwand einen Gegenentwurf erstellt, der auch einen gestalterischen Anspruch erfüllt und die Anlage bestmöglich in ihr Umfeld einbettet. Alle geforderten Gestaltungsauflagen, könnte die Gemeinde aufgrund Ihrer Planungshoheit im Planaufstellverfahren ohne Probleme fordern und beauflagen.
Sie muss es laut der Landesbauordnung §9 Gestaltung sogar.
Solange noch nicht auf jedem geeigneten Dach in Deutschland eine Photovoltaikanlage installiert ist, sollten wir als Gesellschaft uns genau überlegen, wo wir Flächen in der freien Landschaft mit Großanlagen zubauen wollen. Es kann kein Argument sein, dass eine gute Gestaltung die Investoren zu viel Geld kostet und die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt. Die großen Anlagen lohnen sich für die Investoren ja hauptsächlich auch, weil sie die Kosten für den Netzausbau nicht tragen müssen.
Das führt in Nordostdeutschland zu der unmöglichen Situation, dass die vielen freien, dünn besiedelten Flächen bei uns mit Großwindparks und Großsolarparks zugebaut werden und die Endverbraucher im Nordosten auch noch die höchsten Netzentgelte in Deutschland zahlen, um den Netzausbau zu finanzieren.
Es kann also nicht sein, dass große Freiflächenanlagen überall da in die Landschaft gebau werden, wo es den Landbesitzern und Investoren gefällt und das nicht wenigstens höhere Anforderung an die Einbindung in ihr Umfeld gestellt werden, als bei einer Industriebrache am Stadtrand.
Es handelt sich bei den Anlagen ganz klar um Gewerbegebiete mit Anlagen zur industriellen Erzeugung von erneuerbarer Energie. Wir haben in unserer Gemeinde das große Glück, dass wir eine sehr hochwertige Kulturlandschaft mit viel Wald und extensiv genutzten Flächen haben. Durch die Ausläufer der Mecklenburgischen Schweiz, ergeben sich immer wieder neue Aussichten auf die Landschaft.
Wir sollten dieses Gut also schützen und daraus folgt, dass die Gestaltung solcher Anlagen höchsten Ansprüchen genügen muss.
Der Vorentwurf lässt jederlei Gestaltungswillen vermissen und ist nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, möglichst viel Fläche mit Solarmodulen bebauen zu können, geplant. Das geht besser, dachte ich mir und entwarf in einem mehrere Tage dauernden Prozeß einen Gegenentwurf, der zum Ziel hat einen Interessensausgleich zu schaffen und die Anlage bestmöglich in ihr Umfeld einzubinden.
Mein Entwurf zitiert die frühere Struktur der Gutsanlage. Durch die Wiesenfläche hinter Gutshaus und Wirtschaftsgebäude wird mehr Abstand zwischen Solarmodulen und den Denkmalen geschaffen. Außerdem wird durch die anschließende Sichtschutzpflanzung eine Hoffläche angedeutet.
Durch den Erhalt des historischen Weges zum Barschmoor, wird eine Sichtachse vom Gutshaus in Richtung Barschmoor erhalten und ein optimaler Zugang mit landwirtschaftlichen Maschinen zu den hinter der Planfläche gelegenen Flurstücke gewährleistet.
Ulf Schmidt
In der Begründung zu meinem Entwurf habe ich außerdem auf die Gestaltungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten von Gemeinde und Einwohnern aufmerksam gemacht.





Hier finden sich weitere Informationen:
Mein kompletter Entwurf kann hier heruntergeladen werden
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