In Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung vom 01.03.2023, auf welcher der Vorentwurf von der Gemeinde gebilligt werden sollte, wurde der Vorentwurf auf der Seite des Amtes Seenlandschaft veröffentlicht.
Nachdem ich mir die Unterlagen heruntergeladen und durchgesehen hatte, musste ich feststellen, dass der Vorentwurf keinerlei gestalterischen Anspruch hatte, sondern es einzig und allein darum ging, möglichst viele Solarmodule auf der Fläche aufstellen zu können.
Für mich als Anwohner, dessen Wohnhaus bis zu 2m dicht an der Plangebietsgrenze steht, natürlich nicht akzeptabel. Hätte die untere Denkmalschutzbehörde nicht schon im Vorfeld, noch ohne genaue Kenntniss wie sich die Planung gestalterisch auswirkt, gefordert dass die beiden Baudenkmale Gutshaus und Wirtschaftsgebäude, von der Anlage durch eine mehrreihige Sichtschutzplanzung in ausreichender Höhe abgeschirmt werden, wäre mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht einmal die Sichtschutzpflanzung im Plan enthalten gewesen, sondern die Module hätten direkt am Weg gestanden.
Die Sichtschutzpflanzung hörte auch unverständlicher Weise mit der südwestlichen Giebelseite des Gutshauses auf, so dass man vom öffentlichen Straßenraum vor dem Gutshaus und aus dem Inneren direkt auf die Modulreihen hätte sehen können. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass sich bauliche Anlagen in ihr Umfeld einfügen müssen. Diese Vorgabe wurde durch den Vorentwurf (und auch durch den später erstellten Entwurf) nicht erfüllt.
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)*
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015
§ 9
GestaltungBauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-BauOMV2015pP9/part/S
Im Vorentwurf hieß es auch, das eine Blendung der Wohnbebauung durch die Glasoberflächen der Module nicht zu erwarten sei.
Die PV-Anlage verursacht keine relevanten Spiegel- bzw. Blendeffekte, da die Strahlungs-
Begründung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf“ (Vorentwurf, 28.02.2022) Seite 28
energie zum größten Teil adsorbiert wird. Außerdem befindet sich die nächste Wohnbebauung
westlich der geplanten PV-Anlage, so dass sich aufgrund der Südausrichtung der PV-Module
keine Spiegel- bzw. Blendeffekte ergeben.
Im Physikunterricht habe ich mal gelernt, Einfallswinkel = Ausfallswinkel, also im Osten geht die Sonne auf und im Westen führt die niedrig stehende aufgehende Sonne zur Blendung… das für den Entwurf dann angefertigte Blendgutachten kam zu einer Blenddauer von 27 Stunden und 50 Minuten im Jahr, bei einer erlaubten Blendung von 30 Stunden im Jahr.
Keine relevante Blendung bei einem fast erreichten Grenzwert…das ist schon eine steile These.
Ein weiterer grober handwerklicher Fehler, war die Angabe dass die Anlage 2,08 MWH im Jahr erzeugen kann… das sind 2080 KWh…das reicht nicht einmal für den Jahresbedarf eines Vier-Personen-Haushalts. Diese Angabe wurde für so wichtig erachtet, dass sie ein Jahr lang in allen amtlichen Bekanntmachungen auftauchte. Erst im Entwurf wurde dieser Fehler korrigiert. Es ist aber bezeichnend dafür, wie intensiv die Gemeindevertreter und das Bauaumt sich mit der Entwurfsbegründung auseinandergesetzt haben müssen, wenn dies ein Jahr lang keinem aufgefallen ist.
Mir ist diese Angabe direkt ins Auge gesprungen, als ich die Vorentwurfsbegründung das erste Mal gelesen habe. Die Angabe was eine Anlage überhaupt an Ertrag bringt, ist eine der wichtigsten überhaupt, so dass ich das direkt nach dem Lesen nachgeprüft habe. Ich habe auf den Fehler aber nicht hingewiesen, da ich sehen wollte, ob es noch jemanden außer mir gibt, der diese Angabe hinterfragt und wie lange es dauert bis dieser Fehler korrigiert wird.
Nach dem aktuellen Stand der Technik reicht die Fläche für eine PV-Anlage von ca. 2 – 3 MW.
Vorhabenbeschreibung PV-FA Levenstorf vom 26.08.2021
Die dortige Sonnenstrahlung ermöglicht einen spezifischen Jahresertrag von ca. 1.040 kWh/
kWp/ Jahr. Das bedeutet, dass die PV-Anlage über 2,08 MWh Strom jährlich erzeugen kann.
Mit dieser Anlagenleistung können bis zu ca. 460 Vier-Personen-Haushalte mit Grünstrom ver-
sorgt werden. Durch die gewonnene Solarenergie können pro Jahr etwa 1.660 Tonnen CO2
eingespart werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, das der vorliegende Vorentwurf, für mich als Eigentümer zu einem massiven Wertverlust an meinen Gebäuden und Grundstücken führen würde. Auch ein Verlust an Lebensqualität ist gegeben. Deshalb entschied ich mich einen Gegenentwurf zu entwickeln.
Hier finden sich weitere Informationen:
Die offiziellen Informationen zu den Gemeindevertretersitzungen sind für viele Einwohner leider nicht ganz so einfach zu finden, da man sich durch jede Menge Links klicken muss. Deshalb hier für jeden hoffentlich gut nachvollziehbar, die Informationen und wie man zu ihnen gelangt.
Die Tagesordnung findet sich auf der offiziellen Seite vom Amt Seenlandschaft Waren unter: „Verwaltung und Politik“ -> „Gremien/Sitzungskalender“-> Link im Text „Hier gelangen Sie zum monatlichen Sitzungskalender“-> „Sitzungen“-> „Kalender“-> Monat und Jahr auswählen und in der Terminliste „Sitzung der Geimdevertretung Peenehagen“
Dort findet sich dann zu der Sitzung vom 01.03.2022
https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to010?SILFDNR=3243&refresh=false
Die Beschlussvorlage findet sich, wenn man in der Tagesordnung unter Ö5 rechts auf 30/2022/06 klickt
https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=8769&refresh=false&TOLFDNR=57197
Oben rechts unter Dokumente und Anlagen finden sich die zum Beschlussvorschlag gehörenden Unterlagen.
Der Bebauungsplanentwurf:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan:
Die schriftliche Begründung / Erklärung zum Bebauungsplanentwurf
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